Allgemeine Geschäftsbedingungen
Liefer- und Zahlungsbedingungen
1. Allgemeines
a) Diese Liefer- und Zahlungsbedingungen sind Bestandteil aller unserer Kaufangebote und Kaufverträge gegenüber Unternehmen. Unternehmen in diesem Sinne sind eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit handelt. Auch bei künftigen Aufforderungen zur Abgabe von Kaufangeboten, künftigen Kaufangeboten und künftigen Kaufverträgen bedarf es keiner erneuten Bezugnahme auf diese Liefer- und Zahlungsbedingungen mehr.
b) Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Geschäftsbedingungen des Kunden werden selbst bei Kenntnis nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, wir haben ihrer Geltung schriftlich zugestimmt. Dies gilt auch für die Fälle, in denen wir in Kenntnis entgegenstehender oder abweichender Bedingungen des Kunden den Auftrag schriftlich unter Hinweis auf diese Bedingungen bestätigt oder ohne Vorbehalte des Kunden ausgeführt haben.
c) Entgegenstehenden allgemeinen Geschäftsbedingungen, insb. Einkaufsbedingungen, wird hiermit ausdrücklich widersprochen. Sie gelten nur, soweit wir uns schriftlich mit ihnen einverstanden erklären. In entsprechender Weise sind abweichende Vereinbarungen, insbesondere solche mündlicher Art, nur verbindlich, wenn sie von uns schriftlich bestätigt werden.
2. Angebote, Preise, Proben und Muster
a) Unsere Angebote sind nicht bindend, sondern nur als Aufforderung an den Kunden zu verstehen, ein Kaufangebot zu machen. Das Kaufangebot des Kunden liegt in der Übermittlung der Bestellung an uns per E-Mail, Telefon oder Fax. Der Vertrag kommt zustande, wenn wir dieses Angebot durch Zusenden einer Auftragsbestätigung annehmen. Das vorherige Zusenden einer Eingangsbestätigung stellt keine Annahme des Angebotes dar.
b) Wir stellen die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses geltenden Preise für die entsprechenden Produkte und Logistikleistungen in Rechnung, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.
c) Proben, Muster, mündliche Hinweise, Empfehlungen sowie sonstige Unterlagen und Angaben wie Ablichtungen, Zeichnungen, Maß- und Gewichtsangaben gelten nur als annähernd und nicht als verbindlich, es sei denn, dass eine ausdrückliche schriftliche Zusicherung bzw. Garantie gegeben wurde.
d) Der Vertragsschluss erfolgt unter dem Vorbehalt der richtigen und rechtzeitigen Selbstbelieferung durch unsere Zulieferer. Dies gilt nur für den Fall, dass wir die Nichtlieferung nicht zu vertreten haben, was insbesondere bei Abschluss eines kongruenten Deckungsgeschäftes mit Zulieferern der Fall ist. Der Kunde wird in diesem Fall über die Nichtverfügbarkeit der Leistung unverzüglich informiert. Die Gegenleistung wird unverzüglich zurückerstattet.
3. Mindestauftragssumme und Mindermengenzuschlag, Frachtkosten und Gefahrübergang
a) Es gibt keine Mindestauftragssumme. b) Ab 25 EUR liefern wir frei Haus, darunter berechnen wir Transportkosten in Höhe von EUR 5,00 netto pro Paket.
c) Der Verkauf von aus einer Großpackung (Anstaltspackung) ausgeeinzelten Produkten ist nicht zulässig.
d) Mit der Übergabe der Ware zum Versand an die beauftragte Transportperson geht die Gefahr auch bei frachtfreier Lieferung auf den Kunden über. Auf Wunsch und Kosten des Kunden werden unsere Lieferungen gegen die üblichen Transportrisiken versichert. Die Lieferung erfolgt nach Maßgabe der im Einzelvertrag festgelegten Handelsklausel, für deren Auslegung die INCOTERMS in der bei Vertragsschluss jeweils neuesten Fassung Anwendung finden. Lieferung „frei Bestimmungsort“ oder „frei Lager“ bedeutet Anlieferung ohne Abladen unter der Voraussetzung einer befahrbaren Anfuhrstraße. Das Abladen hat unverzüglich und sachgemäß durch den Kunden zu erfolgen. Wartezeiten werden dem Kunden berechnet.
4. Liefertermine und Teillieferungen, Fracht
a) Teillieferungen sowie Mehr- oder Minderlieferungen, insbesondere zur rationellen Auftragsabwicklung, behalten wir uns vor, soweit solche dem Kunden nicht unzumutbar sind. Rechnungen werden, soweit nichts anderes vereinbart ist, entsprechend anteilig verändert. Jede Teillieferung gilt als Erledigung eines besonderen Auftrages im Sinne dieser Bedingungen.
b) Liefertermine sind, soweit sie nicht ausdrücklich und schriftlich als verbindlich bezeichnet werden, geschätzte („circa“-) Angaben und werden nach bester Möglichkeit eingehalten.
5. Beachtung gesetzlicher Bestimmungen durch den Kunden
Soweit im Einzelfall nicht anders vereinbart, ist der Kunde für die Beachtung gesetzlicher und behördlicher Vorschriften über Einfuhr, Transport, Lagerung und Verwendung der Ware verantwortlich.
6. Zahlung
a) Unsere Rechnungen sind innerhalb von 30 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug oder innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum mit 2% Skonto zu bezahlen. Die Fristen sind nur eingehalten, wenn das Geld innerhalb der genannten Frist bei uns eingegangen ist bzw. bei Bezahlung mit Wechsel, Scheck oder im Lastschriftverfahren uns vorbehaltlos gutgeschrieben ist.
b) Bei Überschreitung des Zahlungsziels berechnen wir dem Kunden Zinsen in Höhe der uns entstehenden Kreditkosten, mindestens jedoch in Höhe von 5% über dem jeweils aktuellen Zinssatz für längerfristige Refinanzierungsgeschäfte der Europäischen Zentralbank. Im Falle des Zahlungsverzugs um mehr als 15 Tage behalten wir uns vor, weitere Lieferungen nur gegen Vorkasse vorzunehmen.
c) Die Aufrechnung mit Gegenansprüchen, soweit es sich nicht um Mängelansprüche des Kunden handelt, sowie die Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts ist gegenüber unseren Forderungen nur zulässig, wenn wir die Gegenansprüche anerkannt haben oder diese rechtskräftig festgestellt worden sind.
d) Der Kunde hat die Möglichkeit der Zahlung per Vorkasse, durch Überweisung oder per SEPA- Lastschrift. Im Fall der Zahlung per SEPA-Lastschrift wird der Kunde 3 Tage vorher über die Höhe der Lastschrift informiert (Pre-Notification). Für den Fall der Nichteinlösung oder Rückgabe einer SEPA-Lastschrift, welche der Kunde zu vertreten hat, ermächtigt der Kunde hiermit unwiderruflich seine Bank, uns seinen Namen und seine aktuelle Anschrift mitzuteilen.
e) Rücklastschriftgebühren gehen zu Lasten des Kunden, wenn dieser die Rücklastschrift zu vertreten hat. Dies ist insbesondere der Fall, wenn der Kunde nicht für ausreichende Deckung des Kontos sorgt. Der Kunde hat das Recht, uns gegenüber das Entstehen keines oder eines wesentlich geringeren Schadens nachzuweisen. Wir sind berechtigt, im Einzelfall das Entstehen eines höheren Schadens nachzuweisen.
7. Eigentumsvorbehalt
a) Die Ware bleibt unser Eigentum bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises einschließlich aller Nebenforderungen und aller Forderungen aus vorangegangenen Lieferungen. Der Kunde ist berechtigt, im Rahmen eines ordnungsgemäßen Geschäftsganges über die von uns gelieferte Ware zu verfügen. Bei Vermischung oder Verarbeitung unserer Waren mit anderen Gegenständen überträgt uns der Kunde schon jetzt seine Eigentums- bzw. Miteigentumsrechte an den vermischten Beständen oder der neuen Sache. Er verwahrt sie für uns.
b) Bis zur vollständigen Begleichung aller unserer Forderungen ist der Kunde nicht berechtigt, die Ware an Dritte zu verpfänden oder seine Kaufpreisforderung abzutreten. Für den Fall der Weiterveräußerung der Ware unter Eigentumsvorbehalt oder ihrer Beschädigung oder ihres Verlustes tritt unser Kunde schon jetzt seine hieraus entstehenden Ansprüche gegen den Erwerber oder alle sonstigen Dritten (auch gegen die Versicherer) an uns im Voraus ab. Die Abtretung wird mit Vertragsschluss angenommen. Der Kunde verpflichtet sich, uns über den Bestand der abgetretenen Ansprüche Auskunft zu erteilen und uns die zu ihrer Geltendmachung erforderlichen Urkunden herauszugeben. Der Kunde bevollmächtigt uns schon jetzt, gegenüber Dritten die vorstehende Abtretung offenzulegen.
c) Von einer Zwangsvollstreckung in unsere unter Eigentumsvorbehalt gelieferte Ware sowie in die hieraus gegebenenfalls entstandenen Forderungen hat uns der Kunde unverzüglich zu benachrichtigen. Wir verpflichten uns, die uns nach den vorstehenden Bestimmungen zustehenden Sicherungen insoweit freizugeben, als ihr Wert die zu sichernden Forderungen um mehr als 20% übersteigt.
8. Unvorhersehbare Ereignisse, höhere Gewalt
a) Unvorhergesehene außergewöhnliche Ereignisse, insbesondere Höhere Gewalt, Krieg, hoheitliche Maßnahmen, Arbeitskämpfe, Verkehrsstörungen, Betriebsstörungen, Maschinenschäden, Rohstoffmangel usw., die wir dem Kunden unverzüglich mitgeteilt haben, befreien uns für deren Dauer zuzüglich einer angemessenen Wiederanlaufzeit von der Lieferpflicht, ohne dass wir dem Kunden zum Schadensersatz oder zu sonstigen Kompensationen, insbesondere aus Verzug, Unmöglichkeit oder sonstiger Leistungsstörung, verpflichtet sind, und berechtigen uns zum Rücktritt vom Vertrag, soweit wir diesen noch nicht abgewickelt haben.
b) Die vorstehende Regelung gilt nicht, soweit uns bezüglich des Eintritts dieser Ereignisse ein Verschulden zur Last fällt.
9. Mängelansprüche
a) Wir sind zur Mängelbeseitigung nach Maßgabe der folgenden Bestimmungen nur verpflichtet, wenn eine Mängelrüge
- uns bei Mängeln, die bei sorgfältiger Untersuchung der Ware erkennbar sind, innerhalb von drei Werktagen nach Lieferung zugeht
- bei nicht offensichtlichen Mängeln unverzüglich nach Entdeckung zugeht
b) Im Falle berechtigter Mängelrügen sind wir lediglich zur Nacherfüllung verpflichtet. Sollte die Nacherfüllung nicht möglich sein oder fehlschlagen, so kann der Kunde unter Berücksichtigung des Wirtschaftlichkeitsprinzips entweder Minderung verlangen oder vom Vertrag zurücktreten.
c) Es gilt § 377 HGB.
10. Rücksendungen
a) Rücksendungen, die nicht auf Mängeln beruhen, werden ohne unsere vorherige Zustimmung nicht angenommen und werden nach der aktuell gültigen Richtlinie für Lieferreklamationen und Retouren bearbeitet.
b) Sonderanfertigungen, Anbruchpackungen und nicht mehr verkaufsfähige Ware sind von der Rücknahme ausgeschlossen.
11. Geheimhaltung; Eigentum an Materialien; Schutzrechte
Der Kunde hat die ihm im Zusammenhang mit der Bestellabwicklung bekannt gewordenen kaufmännischen und technischen Einzelheiten als Geschäftsgeheimnis zu betrachten und vertraulich zu behandeln. Zeichnungen, Modelle, Werkzeuge, Muster, Matrizen oder sonstige Materialien, die dem Kunden von uns zur Verfügung gestellt werden, sind unser Eigentum und dürfen von ihm nicht ohne unsere vorherige schriftliche Einwilligung für andere gewerbliche Zwecke verwendet, vervielfältigt, veräußert, verpfändet oder Dritten zugänglich gemacht werden. Die Materialien werden vom Kunden unentgeltlich für uns verwahrt, als Fremdeigentum versichert und sind uns unverzüglich nach Ausführung des jeweiligen Geschäfts unaufgefordert auszuhändigen. Insbesondere behalten wir uns an von uns erstellten Abbildungen, Zeichnungen, Berechnungen und sonstigen Unterlagen alle in Frage kommenden Schutzrechte, vor allem Patent- und Urheberrechte, vor. Die Unterlagen sind ausschließlich für die Zwecke des jeweiligen Vertragsverhältnisses zu verwenden und uns jederzeit auf Verlangen unverzüglich zurückzugeben.12. Weiterverkauf und Beachtung von gesetzlichen Bestimmungen
a) Der Kunde ist für die Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen bezüglich Lagerung und die Verwendung der Produkte verantwortlich. b) Im Übrigen dürfen warenzeichenrechtlich geschützte Erzeugnisse innerhalb der Bundesrepublik Deutschland nur in unseren Originalverpackungen ohne jede Änderung weiterverkauft werden.
13. Alternative Streitbeilegung gemäß Art. 14 Abs. 1 ODR-VO und § 36 VSBG
a) Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit, die Sie unter http://ec.europa.eu/consumers/odr/ finden.
b) Zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle sind wir nicht verpflichtet und nicht bereit.
14. Erfüllungsort, Gerichtsstand und Rechtswahl
a) Erfüllungsort für alle wechselseitigen Verpflichtungen, insbesondere für die Lieferung und Zahlung, ist Merchweiler. b) Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechtes oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, so ist Gerichtsstand, für alle Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis mit dem Kunden, auch für Scheck und Wechselprozesse, ausschließlich unser Geschäftssitz in Merchweiler. Dasselbe gilt, wenn der Kunde keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat oder der Wohnsitz oder gewöhnliche Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist. Wir sind jedoch auch berechtigt, am Sitz des Kunden zu klagen. c) Das Vertragsverhältnis unterliegt, auch wenn es sich um Lieferungen ins Ausland handelt, dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter ausdrücklichem Ausschluss der Regeln des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf (UN- Kaufrecht).
15. Schlussbestimmungen
a) Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, dass im Rahmen der Geschäftsbeziehungen zwischen dem Kunden und uns personenbezogene Daten im Sinne des Datenschutzgesetzes gespeichert und verarbeitet werden dürfen, soweit dies im Rahmen der Durchführung dieses Vertrages zweckmäßig ist.
b) Ohne unsere schriftliche Zustimmung dürfen Rechte aus diesem Vertrag nicht übertragen werden.
c) Die Unwirksamkeit einer oder mehrerer der vorstehenden Bedingungen hat keinen Einfluss auf die Wirksamkeit der übrigen Bedingungen. Sollte eine oder mehrere der vorstehenden Bedingungen unwirksam sein, sind wir und der Kunde verpflichtet, eine unwirksame Bedingung durch eine wirksame zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen am nächsten kommt.
Merchweiler, Stand September 2020